{"id":2989,"date":"2026-05-09T09:10:05","date_gmt":"2026-05-09T07:10:05","guid":{"rendered":"https:\/\/advokatskakancelarijajecmenica.com\/?p=2989"},"modified":"2026-05-09T09:10:05","modified_gmt":"2026-05-09T07:10:05","slug":"renten-aus-oesterreich-deutschland-und-der-schweiz-rechtsanwalt-belgrad","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/advokatskakancelarijajecmenica.com\/de\/renten-aus-oesterreich-deutschland-und-der-schweiz-rechtsanwalt-belgrad\/","title":{"rendered":"RENTEN AUS \u00d6STERREICH, DEUTSCHLAND UND DER SCHWEIZ-RECHTSANWALT BELGRAD"},"content":{"rendered":"<p><em><span style=\"color: #ff0000;\">Eine gro\u00dfe Zahl serbischer Gastarbeiter verbrachte ihr Arbeitsleben in den am weitesten entwickelten deutschsprachigen L\u00e4ndern wie \u00d6sterreich, Deutschland und der Schweiz. Die meisten von ihnen haben in diesen L\u00e4ndern Rentenanspr\u00fcche erworben, und es gibt zahlreiche Fragen bez\u00fcglich deren Geltendmachung. Im folgenden Text gehen wir auf Fragen im Zusammenhang mit Renten aus \u00d6sterreich, Deutschland und der Schweiz ein.<\/span><\/em><\/p>\n<h4><strong><span style=\"color: #ff0000;\">SOZIALVERSICHERUNGSABKOMMEN<\/span><\/strong><\/h4>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Da unser Land seit vielen Jahren <strong>Sozialversicherungsabkommen<\/strong> mit den genannten Staaten unterh\u00e4lt, k\u00f6nnen Personen, die in deren Hoheitsgebieten gearbeitet haben, <strong>auf alle Leistungen z\u00e4hlen<\/strong>, die diese Abkommen vorsehen. Dies betrifft in erster Linie die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten zur Erf\u00fcllung der Anspruchsvoraussetzungen, <strong>die Auszahlung der berechneten Rente<\/strong> in dem vom Beg\u00fcnstigten gew\u00e4hlten Land, das Recht auf <strong>Gesundheitsversorgung<\/strong> und vieles mehr.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Das Grundprinzip bei der Anwendung internationaler Vertr\u00e4ge ist <strong>die Gleichstellung der Hoheitsgebiete<\/strong>, wonach Sachverhalte, die in einem anderen Staat eingetreten sind, hinsichtlich des Erwerbs und der Aus\u00fcbung von Anspr\u00fcchen aus der Renten- und Invalidit\u00e4tsversicherung, der Krankenversicherung und der Arbeitslosenversicherung so behandelt werden, als <strong>w\u00e4ren sie im urspr\u00fcnglichen Staat eingetreten<\/strong>.<\/span><\/p>\n<h4><strong><span style=\"color: #ff0000;\">ANSPRUCH AUF ALTERSRENTE<\/span><\/strong><\/h4>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Was die Voraussetzungen f\u00fcr eine Altersrente betrifft, so kann eine versicherte Person (Mann oder Frau), die insgesamt <strong>15 Jahre Versicherungsbeitr\u00e4ge<\/strong> geleistet hat (Serbien und \u00d6sterreich), <strong>5 Beitragsjahre<\/strong> (Deutschland),<strong> 1 Jahr<\/strong> (Schweiz) und <strong>das erforderliche Alter<\/strong> erf\u00fcllt hat, eine Altersrente beantragen. Dar\u00fcber hinaus ist zus\u00e4tzlich zu den oben genannten Voraussetzungen eine <strong>Mindestbeitragszeit von einem Jahr in Serbien und einem Jahr in \u00d6sterreich oder Deutschland<\/strong> erforderlich, um anspruchsberechtigt zu sein. Gem\u00e4\u00df dem Sozialversicherungsabkommen mit <strong>der Schweiz<\/strong> ist <strong>keine Mindestversicherungsdauer<\/strong> als Voraussetzung f\u00fcr die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten erforderlich, was bedeutet, dass ein Versicherter, der das in den nationalen Rechtsvorschriften festgelegte Alter und die vorgeschriebene Versicherungsdauer erreicht hat, grunds\u00e4tzlich in beiden L\u00e4ndern Anspruch auf eine Altersrente hat. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Der entsprechende Antrag ist in dem Land, in dem die Person<strong> ihren Wohnsitz hat oder \u00fcberwiegend lebt<\/strong>, bei der f\u00fcr die Geltendmachung von Anspr\u00fcchen aus internationalen Abkommen zust\u00e4ndigen Stelle der Renten- und Invalidit\u00e4tsversicherung einzureichen. Durch die Erf\u00fcllung der entsprechenden Voraussetzungen hinsichtlich Alter und Beitragsdauer k\u00f6nnen Versicherte auch Anspruch auf <strong>eine vorzeitige Altersrente<\/strong> erwerben; in jedem Land unterliegt diese Rente jedoch einer K\u00fcrzung wegen vorzeitigen Renteneintritts. Grunds\u00e4tzlich ist diese Art der Rente in einem <strong>niedrigeren Alter zahlbar<\/strong>, dies ist jedoch an eine <strong>h\u00f6here Anzahl von Versicherungsbeitragsjahren<\/strong> als Voraussetzung sowie an eine entsprechende K\u00fcrzung der Leistungsh\u00f6he gekn\u00fcpft.<\/span><\/p>\n<h4><strong><span style=\"color: #ff0000;\">ANSPRUCH AUF EINE INVALIDIT\u00c4TSRENTE<\/span><\/strong><\/h4>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Bei der <strong>Invalidit\u00e4tsrente<\/strong>, d.h. einer Rente aufgrund von Arbeitsunf\u00e4higkeit oder verminderter Erwerbsf\u00e4higkeit, gelten entsprechend der Art des Anspruchs selbst andere Bedingungen. Gemeinsam f\u00fcr den Erwerb des Anspruchs auf eine Invalidit\u00e4tsrente in jedem der L\u00e4nder ist <strong>der Verlust \/ teilweiser Verlust der Erwerbsf\u00e4higkeit<\/strong>, der im Rahmen des entsprechenden medizinischen Begutachtungsverfahrens von einem medizinischen Gutachter festgestellt wird. Dar\u00fcber hinaus ist zus\u00e4tzlich zu der oben genannten Voraussetzung eine <strong>Beitragszeit von 5 Jahren<\/strong> erforderlich, wenn die Invalidit\u00e4t auf eine <strong>nicht berufsbedingte Verletzung oder Krankheit<\/strong> zur\u00fcckzuf\u00fchren ist (Republik Serbien, Deutschland), <strong>15 Jahre<\/strong> (\u00d6sterreich), <strong>3 Jahre<\/strong> (Schweiz). <\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">In jedem dieser L\u00e4nder gibt es Ausnahmen von diesen Bedingungen, wenn die Behinderung <strong>durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit<\/strong> verursacht wurde. Die Feststellung der Erwerbsunf\u00e4higkeit erfolgt in dem Land, in dem die Person<strong> ihren Wohnsitz hat oder \u00fcberwiegend wohnt<\/strong>; dort wird eine pers\u00f6nliche Untersuchung durchgef\u00fchrt, woraufhin ein entsprechendes, im Abkommen vorgesehenes Formular ausgef\u00fcllt wird. Auf dieser Grundlage bewertet der andere Vertragsstaat nach Pr\u00fcfung <strong>den Verlust der Erwerbsf\u00e4higkeit<\/strong>.<\/span><\/p>\n<h4><strong><span style=\"color: #ff0000;\">AUSZAHLUNG DER BEWILLIGTEN RENTE<\/span><\/strong><\/h4>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Die Auszahlung der vorgenannten Leistungen erfolgt in dem Land, <strong>in dem das Verfahren eingeleitet wurde<\/strong>. Auf <strong>Wunsch des Leistungsempf\u00e4ngers<\/strong> kann die Auszahlung auch in einem anderen Land erfolgen. Soll die Auszahlung in der Republik Serbien erfolgen, muss der Leistungsempf\u00e4nger <strong>eine Best\u00e4tigung\/ eine Bescheinigung der Bank<\/strong> vorlegen, die ein aktives Girokonto f\u00fcr den Erhalt der Rente best\u00e4tigt. Soll die Rente in einem der oben genannten L\u00e4nder ausgezahlt werden, m\u00fcssen f\u00fcr die Auszahlung folgende Unterlagen vorgelegt werden: eine Bankanweisung mit Angabe der IBAN und eine Lebensbescheinigung (die anschlie\u00dfend j\u00e4hrlich vorzulegen ist). Ebenso wichtig ist, dass je nach Ort oder Land, in dem die Rente ausgezahlt wird, <strong>die Bedingungen<\/strong> f\u00fcr die Aus\u00fcbung Ihrer Rechte und die \u00dcbernahme der Gesundheitskosten <strong>variieren<\/strong>.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">F\u00fcr weitere Informationen hierzu und zu anderen Fragen des Rentenrechts <a href=\"https:\/\/advokatskakancelarijajecmenica.com\/de\/kontakt\/\"><em><strong><span style=\"color: #008000;\">wenden Sie sich<\/span> <\/strong><\/em><\/a>am besten an einen Rechtsanwalt.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine gro\u00dfe Zahl serbischer Gastarbeiter verbrachte ihr Arbeitsleben in den am weitesten entwickelten deutschsprachigen L\u00e4ndern wie \u00d6sterreich, Deutschland und der Schweiz. Die meisten von ihnen haben in diesen L\u00e4ndern Rentenanspr\u00fcche erworben, und es gibt zahlreiche Fragen bez\u00fcglich deren Geltendmachung. 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