{"id":2997,"date":"2026-06-08T13:46:41","date_gmt":"2026-06-08T11:46:41","guid":{"rendered":"https:\/\/advokatskakancelarijajecmenica.com\/?p=2997"},"modified":"2026-06-08T13:53:47","modified_gmt":"2026-06-08T11:53:47","slug":"befristeter-aufenthaltsgenehmigung-in-serbien-zwecks-familienzusammenfuehrung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/advokatskakancelarijajecmenica.com\/de\/befristeter-aufenthaltsgenehmigung-in-serbien-zwecks-familienzusammenfuehrung\/","title":{"rendered":"BEFRISTETER AUFENTHALTSGENEHMIGUNG IN SERBIEN ZWECKS FAMILIENZUSAMMENF\u00dcHRUNG"},"content":{"rendered":"<pre class=\"p1\"><strong><em><span style=\"color: #ff0000;\">Als einer der klassischen Rechtsgr\u00fcnde, der im Einwanderungsrecht aller L\u00e4nder weltweit zur Regelung des rechtm\u00e4\u00dfigen Aufenthalts von Ausl\u00e4ndern vorgesehen ist, steht die Familienzusammenf\u00fchrung zur Verf\u00fcgung. Diese Rechtslage basiert auf dem universellen Grundsatz, dass das Recht auf Familienleben unantastbar ist.<\/span><\/em><\/strong><\/pre>\n<pre class=\"p1\"><span style=\"color: #000000;\">Das Ausl\u00e4ndergesetz der Republik Serbien erkennt <strong>die Familienzusammenf\u00fchrung<\/strong> als einen der wichtigsten Gr\u00fcnde f\u00fcr die Erteilung einer <strong>befristeten Aufenthaltsgenehmigung<\/strong> an ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige an. Jedes Jahr werden in Serbien auf dieser Grundlage Tausende von befristeten Aufenthaltsgenehmigungen erteilt.<\/span><\/pre>\n<pre><strong><span style=\"color: #ff0000;\">WER HAT ANSPRUCH AUF FAMILIENZUSAMMENF\u00dcHRUNG?<\/span><\/strong>\r\n\r\n<span style=\"color: #000000;\">Das Ausl\u00e4ndergesetz berechtigt <strong>mehrere Kategorien<\/strong> von Ausl\u00e4ndern zum Erhalt einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung aus Gr\u00fcnden der Familienzusammenf\u00fchrung. Das Recht auf eine befristete Aufenthaltsgenehmigung  in Serbien wird <strong>Angeh\u00f6rigen der engeren Familie gew\u00e4hrt<\/strong>:<\/span><\/pre>\n<ul class=\"ul1\">\n<li class=\"li1\">\n<pre><strong><span style=\"color: #000000;\">von einem serbischen Staatsb\u00fcrger<\/span><\/strong><\/pre>\n<\/li>\n<li class=\"li1\">\n<pre><span style=\"color: #000000;\"><strong>von einem Ausl\u00e4nder mit genehmigtem befristeten Aufenthalt<\/strong> in Serbien<\/span><\/pre>\n<\/li>\n<li class=\"li1\">\n<pre><span style=\"color: #000000;\">von einem Ausl\u00e4nder mit genehmigtem <strong>unbefristetem Aufenthalt<\/strong> in Serbien<\/span><\/pre>\n<\/li>\n<li class=\"li1\">\n<pre><span style=\"color: #000000;\">von einem Ausl\u00e4nder, dem <strong>in Serbien Asyl gew\u00e4hrt wurde<\/strong>.<\/span><\/pre>\n<\/li>\n<\/ul>\n<pre class=\"p1\"><span style=\"color: #000000;\">Als <strong>unmittelbare Familienangeh\u00f6rige<\/strong> gelten:<\/span><\/pre>\n<ul class=\"ul1\">\n<li class=\"li1\">\n<pre><strong><span style=\"color: #000000;\">Ehepartner oder unverheiratete Lebenspartner<\/span><\/strong><\/pre>\n<\/li>\n<li class=\"li1\">\n<pre><span style=\"color: #000000;\"><strong>eheliche, uneheliche oder adoptierte Kinder<\/strong> sowie <strong>Stiefkinder<\/strong> bis zum Alter von vollendeten 18 Jahren, sofern sie nicht verheiratet sind<\/span><\/pre>\n<\/li>\n<li class=\"li1\">\n<pre><span style=\"color: #000000;\"><strong>Eltern oder Adoptiveltern<\/strong> von Kindern bis zum Alter von vollendeten 18 Jahren, die nicht verheiratet sind.<\/span><\/pre>\n<\/li>\n<\/ul>\n<pre class=\"p1\"><span style=\"color: #000000;\">Wir weisen darauf hin, dass Ehepartner oder unverheiratete Lebenspartner ein <strong>uneingeschr\u00e4nktes Recht<\/strong> auf befristeten Aufenthalt haben, w\u00e4hrend f\u00fcr andere unmittelbare Familienangeh\u00f6rige <strong>bestimmte Einschr\u00e4nkungen<\/strong> gelten. Das vorrangige Ziel des Gesetzgebers scheint der Wunsch zu sein, <strong>minderj\u00e4hrige Kinder zu sch\u00fctzen<\/strong>, die die gr\u00f6\u00dfte elterliche Unterst\u00fctzung ben\u00f6tigen. Dieser besondere Schutz mindert jedoch nicht die Notwendigkeit, <strong>die Selbstst\u00e4ndigkeit der Kinder zu f\u00f6rdern<\/strong>, wobei das Erreichen des 18. Lebensjahres als Wendepunkt angesehen wird.<\/span>\r\n\r\n<span style=\"color: #000000;\">Zur Untermauerung dessen sieht die gesetzliche Regelung vor, dass Eltern oder Adoptiveltern eine befristete Aufenthaltsgenehmigung <strong>l\u00e4ngstens bis zum 18. Geburtstag<\/strong> des Kindes oder f\u00fcr einen k\u00fcrzeren Zeitraum erhalten k\u00f6nnen, sollte das Kind eine Ehe eingehen. Andererseits haben Kinder <strong>bis zum 18. Lebensjahr<\/strong> das Recht auf Familienzusammenf\u00fchrung mit ihren Eltern oder f\u00fcr einen k\u00fcrzeren Zeitraum, wenn sie vor Erreichen der Vollj\u00e4hrigkeit eine Ehe eingegangen sind. Wenn ein Kind beispielsweise auf der Grundlage der Familienzusammenf\u00fchrung mit seiner Mutter eine befristete Aufenthaltsgenehmigung hatte, muss es nach Vollendung des 18. Lebensjahres eine Aufenthaltsgenehmigung <strong>auf einer anderen Grundlage<\/strong> (z. B. Besch\u00e4ftigung, Studium usw.) beantragen.<\/span>\r\n\r\n<span style=\"color: #000000;\"><strong>Aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden<\/strong> macht der Gesetzgeber Ausnahmen und gew\u00e4hrt <strong>zwei weiteren Kategorien von Ausl\u00e4ndern<\/strong> auf dieser Grundlage das Recht auf eine befristete Aufenthaltsgenehmigung in Serbien. Erstens wird das Recht auf Familienzusammenf\u00fchrung einem <strong>anderen Verwandten eines serbischen Staatsb\u00fcrgers<\/strong> oder eines Ausl\u00e4nders gew\u00e4hrt, dem eine befristete oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Serbien erteilt wurde, oder einem <strong>anderen Verwandten seines Ehepartners<\/strong> oder unverheirateten Partners, der von ihm abh\u00e4ngig ist und in seinem Herkunftsland keine angemessene famili\u00e4re Betreuung hat. \r\n\r\nZweitens steht das Recht auf Familienzusammenf\u00fchrung dem <strong>vollj\u00e4hrigen Kind eines serbischen Staatsb\u00fcrgers<\/strong> oder eines Ausl\u00e4nders, dem eine befristete oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Serbien erteilt wurde, oder dem vollj\u00e4hrigen Kind des Ehepartners oder Lebenspartners dieser Personen zu, sofern dieses unverheiratet ist und <strong>aufgrund einer Erkrankung<\/strong> nicht in der Lage ist, f\u00fcr seinen eigenen Lebensunterhalt zu sorgen.<\/span>\r\n\r\n<span style=\"color: #000000;\">Diese Ausnahmen erm\u00f6glichen es <strong>Eltern von Kindern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben<\/strong>, sowie <strong>Mitgliedern der erweiterten Familie<\/strong> (Geschwister, Gro\u00dfeltern), auf dieser Grundlage eine befristete Aufenthaltsgenehmigung in Serbien zu erhalten.<\/span>\r\n\r\n<strong><span style=\"color: #ff0000;\">VORAUSSETZUNGEN UND DAUER DER BEFRISTETEN AUFENTHALTSGENEHMIGUNG IN SERBIEN<\/span><\/strong>\r\n\r\n<span style=\"color: #000000;\">Neben der Erf\u00fcllung der <strong>allgemeinen Voraussetzungen<\/strong> f\u00fcr die Erteilung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung in Serbien muss der Ausl\u00e4nder den Nachweis \u00fcber das <strong>relevante Familienverh\u00e4ltnis<\/strong> erbringen, das die Grundlage f\u00fcr die Aufenthaltsgenehmigung bildet.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/span>\r\n\r\n<span style=\"color: #000000;\">Bei verheirateten Ehepartnern ist der <strong>Nachweis der Eheschlie\u00dfung<\/strong> erforderlich. Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, muss sie zun\u00e4chst im serbischen Personenstandsregister eingetragen werden. Da es sich bei einer ehe\u00e4hnlichen Lebensgemeinschaft hingegen in der Regel um ein nicht eingetragenes, <strong>faktisches Zusammenleben zweier Personen unterschiedlichen Geschlechts<\/strong> handelt, erfordert der Nachweis ihres Bestehens einen gr\u00f6\u00dferen Aufwand. Unverheiratete Partner m\u00fcssen die <strong>entsprechenden Unterlagen<\/strong> und Erkl\u00e4rungen vorlegen, um das Bestehen einer dauerhaften Lebensgemeinschaft nachzuweisen.<\/span>\r\n\r\n<span style=\"color: #000000;\">Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung in Serbien zwecks Familienzusammenf\u00fchrung wird f\u00fcr einen <strong>Zeitraum von maximal 3 Jahren<\/strong> erteilt und <strong>kann<\/strong> um denselben Zeitraum <strong>verl\u00e4ngert werden<\/strong>. In jedem Fall darf die befristete Aufenthaltsgenehmigung eines Ausl\u00e4nders zur Familienzusammenf\u00fchrung mit einem Ausl\u00e4nder, der eine befristete Aufenthaltsgenehmigung besitzt, jedoch <strong>nicht l\u00e4nger als<\/strong> die G\u00fcltigkeitsdauer der befristeten Aufenthaltsgenehmigung dieses Ausl\u00e4nders gelten. \r\n\r\nWenn beispielsweise einer Mutter eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zu Arbeitszwecken bis zum 30. Juni 2025 erteilt wurde, kann ihrer unverheirateten minderj\u00e4hrigen Tochter eine befristete Aufenthaltsgenehmigung l\u00e4ngstens f\u00fcr denselben Zeitraum, also bis zum 30. Juni 2025, gew\u00e4hrt werden.<\/span>\r\n\r\n<span style=\"color: #000000;\">Ein Antrag auf befristete Aufenthaltsgenehmigung kann <strong>pers\u00f6nlich oder elektronisch<\/strong> gestellt werden.<\/span>\r\n\r\n<span style=\"color: #000000;\">F\u00fcr weitere Informationen zu diesem Thema, sowie zu anderen Fragen des Ausl\u00e4nderrechts, <a href=\"https:\/\/advokatskakancelarijajecmenica.com\/de\/kontakt\/\"><strong><em><span style=\"color: #008000;\">wenden Sie sich<\/span> <\/em><\/strong><\/a>am besten an einen Rechtsanwalt.<\/span><\/pre>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Als einer der klassischen Rechtsgr\u00fcnde, der im Einwanderungsrecht aller L\u00e4nder weltweit zur Regelung des rechtm\u00e4\u00dfigen Aufenthalts von Ausl\u00e4ndern vorgesehen ist, steht die Familienzusammenf\u00fchrung zur Verf\u00fcgung. Diese Rechtslage basiert auf dem universellen Grundsatz, dass das Recht auf Familienleben unantastbar ist. 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