ANWALTSKANZLEI FÜR AUSLÄNDER
Die Anwaltskanzlei „Ječmenica R. Ivan“ vertritt Mandanten im Bereich des Ausländerrechts. Ausländer, die einen Aufenthalt in der Republik Serbien planen, stehen vor zahlreichen Dilemmata und möglicherweise vor Schwierigkeiten, den besten Rechtsrahmen für die Regelung ihrer Statusfragen für sich selbst, ihre Familienangehörigen, Arbeitnehmer usw. zu finden . Unsere Anwaltskanzlei für Ausländer bietet umfassende Rechtsberatung von der Einreise eines Ausländers in die Republik Serbien bis zur Regelung seines Rechtsstatus in Form einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis und gegebenenfalls der Erlangung einer Arbeitserlaubnis.
Die Rechte von Ausländern in unserem Land werden in erster Linie durch das Ausländergesetz („Amtsblatt der RS“ Nr. 24/2018) sowie durch das Gesetz über die Beschäftigung von Ausländern („Amtsblatt der RS“ Nr. 128/2014, 113/2017 und 50/2018) geregelt.
VISA UND VISUMFREIE EINREISE
Jede Person ohne serbische Staatsbürgerschaft gilt als Ausländer. Hinsichtlich der Möglichkeit für Ausländer, ohne besondere Genehmigung (Visum) nach Serbien einzureisen, unterscheiden wir zwischen zwei Rechtssystemen: visafrei und visafrei . Das Visaregime ist eine Regel, aber ein internationales Abkommen oder eine Regierungsentscheidung kann vorsehen, dass Bürger bestimmter Länder ohne Visum nach Serbien einreisen dürfen.
Folglich besteht für Serbien mit einer großen Zahl von Ländern ein visumfreies Einreisesystem, wobei die Dauer des visumfreien Aufenthalts variiert. Bürger der Unterzeichnerstaaten des Schengener Abkommens , der USA, Großbritanniens, Kanadas, Neuseelands usw. können sich bis zu 90 Tage ohne Visum in Serbien aufhalten, mit oder ohne Unterbrechung für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der ersten Einreise. Andererseits können sich beispielsweise Bürger der Volksrepublik China, Indiens und der Russischen Föderation bis zu 30 Tage ohne Visum aufhalten.
Einreisebedingungen und Anmeldung des Wohnsitzes
Damit ein ausländischer Staatsbürger nach Serbien einreisen kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
• Besitz eines gültigen Reisedokuments – meistens ein Reisepass, für Bürger bestimmter Länder kann jedoch auch ein Personalausweis verwendet werden
• Touristenvereinbarung (Touristenbesuch) oder Einladungsschreiben eines einheimischen Bürgers, Unternehmens oder einer einheimischen Institution.
• Reisekrankenversicherung gültig für den Zeitraum, in dem der Ausländer in Serbien bleiben möchte
• Mittel für den Lebensunterhalt während des Aufenthalts in Serbien und für die Rückkehr in das Herkunftsland oder die Durchreise in ein anderes Land (ein geringerer Betrag ist erforderlich, wenn er über eine Reisevereinbarung oder ein Einladungsschreiben verfügt, aus dem hervorgeht, dass eine andere Person die Kosten seines Aufenthalts übernimmt).
Unsere Anwaltskanzlei für Ausländer bietet Ausländern Beratung und sonstige technische Unterstützung in der Phase vor ihrer Einreise in die Republik Serbien. Insbesondere weisen wir unsere Mandanten auf die Bedingungen hin, die sie erfüllen müssen, um legal in unser Land einzureisen. Wir gehen noch einen Schritt weiter und weisen auf die Verfahren und Bedingungen hin, die erfüllt werden müssen, wenn der Mandant einen längeren Aufenthalt in der Republik Serbien plant.
Nachdem ein Ausländer das Gebiet der Republik Serbien betreten hat, ist es notwendig, seinen Wohnsitz innerhalb von 24 Stunden zu registrieren und eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten sogenannte weiße Karte . Die Anmeldung des Wohnsitzes eines Ausländers erfolgt beim Dienstdienst der Polizeidienststelle, auf deren Gebiet sich die Adresse der Einrichtung befindet, in der der Ausländer untergebracht ist.
Die Anmeldung des Wohnsitzes eines Ausländers erfolgt durch:
1. juristischen Personen, Unternehmern und natürlichen Personen , die Beherbergungsleistungen gegen Entgelt erbringen , bzw. deren gesetzlichen Vertretern, innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Erbringung der Beherbergungsleistung.
2. juristische Personen, Unternehmer und natürliche Personen , mit denen der Ausländer zu Besuch gekommen ist , d. h. ihre gesetzlichen Vertreter oder eine von ihnen bevollmächtigte Person innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft des Ausländers zum Besuch.
Die Anmeldung des Wohnsitzes eines Ausländers erfolgt durch Ausfüllen des Formulars „Antrag auf Wohnsitz eines Ausländers“ in zweifacher Ausfertigung. Eine Ausfertigung wird bei der zuständigen Behörde eingereicht, um die Daten aus dem Antrag auf Wohnsitz eines Ausländers in die elektronische Akte einzutragen. Die zweite Ausfertigung wird dem Ausländer, dessen Wohnsitz angemeldet wird, als Nachweis für den Wohnort und die Wohnadresse ausgehändigt.
VORÜBERGEHENDER AUFENTHALT VON AUSLÄNDERN
Über den vorübergehenden Aufenthalt haben wir hier bereits berichtet. Der vorübergehende Aufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis für einen ausländischen Staatsbürger in der Republik Serbien und kann einem Ausländer erteilt werden, der sich aus einem der gesetzlich vorgesehenen Gründe – z. B. Familienzusammenführung, Studium, Immobilienbesitz, berufliche Spezialisierung, Ausbildung und Praxis usw. – länger als 90 Tage in der Republik Serbien aufhalten möchte. Einer der Gründe für den vorübergehenden Aufenthalt von Ausländern in Serbien ist die Beschäftigung . Unsere Anwaltskanzlei für Ausländer kann Ihnen helfen , die beste Rechtsgrundlage für den vorübergehenden Aufenthalt zu wählen, abhängig von Ihrer familiären Situation und Ihren Geschäftsplänen.
Das neue Ausländergesetz führte neue Gründe für die Erlangung eines vorübergehenden Aufenthalts sowie Gründe ein, die in der Praxis angewendet wurden und nicht gesetzlich geregelt waren, wie z. B. das Eigentum an Immobilien in der Republik Serbien. Demnach sind die folgenden Gründe für den vorübergehenden Aufenthalt neu: 1) Ausübung eines religiösen Dienstes; 2) Behandlung und Pflege; 3) Besitz von Immobilien; 4) humanitäre Arbeit; 5) der Status des mutmaßlichen Opfers von Menschenhandel; 6) der Status des Opfers von Menschenhandel.
Beschäftigung von Ausländern in Serbien – Arbeitserlaubnis
Wir haben hier bereits über die Beschäftigung von Ausländern in Serbien geschrieben. Die Beschäftigung eines Ausländers erfolgt unter der Voraussetzung, dass er eine befristete Aufenthaltserlaubnis besitzt, unabhängig von der Aufenthaltsdauer oder einer unbefristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Eine Arbeitserlaubnis ist ein Akt, auf dessen Grundlage ein Ausländer in Serbien beschäftigt oder selbstständig tätig sein kann.
Eine Arbeitserlaubnis kann erteilt werden als:
1) persönliche Arbeitserlaubnis;
2) Arbeitserlaubnis
Für denselben Zeitraum wird nur eine Art von Arbeitserlaubnis ausgestellt.
Und schließlich bietet unsere Anwaltskanzlei für Ausländer zusammenfassend folgendes Spektrum an Rechtsdienstleistungen an:
• Bereitstellung von Rechtsberatung in der Phase vor der Einreise in die Republik Serbien, die sich auf die Erfüllung aller notwendigen Einreisebedingungen bezieht
• Rechtshilfe bei der Beantragung eines Aufenthalts in der Republik Serbien
• Vorbereitung und Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen für die Einreichung von Anträgen auf vorübergehenden Aufenthalt von Ausländern in der Republik Serbien
• Einreichung von Anträgen auf vorübergehenden Aufenthalt von Ausländern und deren Vertretung vor den Verwaltungsbehörden, die über die Genehmigung des vorübergehenden Aufenthalts entscheiden
• Vorbereitung und Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen für die Einreichung eines Antrags auf Daueraufenthalt in der Republik Serbien
• Einreichung von Anträgen auf Daueraufenthalt von Ausländern und deren Vertretung vor den Verwaltungsbehörden, die über die Genehmigung des Daueraufenthalts entscheiden
• Vorbereitung und Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen für die Einreichung eines Antrags auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis in der Republik Serbien
• Einreichung von Anträgen auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis für Ausländer und deren Vertretung vor den Verwaltungsbehörden, die über die Erteilung einer Arbeitserlaubnis entscheiden
• Rechtsberatung bei allen weiteren Fragen im Bereich des Ausländerrechts
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