Erbrecht
Die Anwaltskanzlei „Ječmenica R. Ivan“ vertritt Mandanten im Bereich des Erbrechts. Wir zeichnen uns durch eine sorgfältige und analytische Herangehensweise sowie die Bereitschaft zur Recherche aus, um die Interessen unserer Mandanten zu schützen.
Die Rolle eines Rechtsanwalts bei der Lösung erbrechtlicher Probleme kann von entscheidender Bedeutung sein . Zu Beginn ermöglicht der Rechtsanwalt dem Mandanten durch seine rechtliche Analyse, alle rechtlichen Aspekte seiner Lebenssituation zu verstehen . So wird der Mandant über seine Rechte im Zusammenhang mit dem Nachlass sowie über die zweckmäßigste rechtliche Vorgehensweise zu deren Durchsetzung aufgeklärt. Nach dieser Einführungsphase ergreifen die Rechtsanwälte unserer Kanzlei konkrete rechtliche Maßnahmen , um Ihre berechtigten Interessen zu schützen. Diese rechtlichen Maßnahmen können die Einreichung eines Antrags auf Eröffnung eines Nachlassverfahrens, die Geltendmachung eines Anspruchs auf die Ausübung des Anspruchs auf das erforderliche Erbe , die Bestimmung des Erbteils, die Vertretung bei Anhörungen und vieles mehr umfassen.
Das Erbrecht in unserem Land wird durch das Erbgesetz als wichtigste materielle Quelle des Erbrechts geregelt. Demnach gibt es zwei Rechtsgrundlagen, auf denen die Erbrechte einer Person beruhen . Die erste Rechtsgrundlage für die Erbschaft ist das Gesetz, daher wird diese Art der Erbschaft als gesetzliche Erbschaft bezeichnet. Die zweite Rechtsgrundlage für die Erbschaft ist das Testament , daher wird diese Art der Erbschaft als testamentarische Erbschaft bezeichnet.
Der gesetzliche Erbgang kommt zur Anwendung, wenn der Erblasser vor seinem Tod kein Testament oder keinen Unterhaltsvertrag aufgesetzt oder nicht über das gesamte Erbe in einem Testament oder Unterhaltsvertrag verfügt hat . Das Erbrecht kennt vier Erblinien , wobei zwischen den Erblinien das Ausschließlichkeitsprinzip gilt. Das bedeutet, dass Erben höherer Ordnung das gesamte Erbe erben, während Erben niedrigerer Ordnung vom Erbe ausgeschlossen sind. In der ersten Erblinie stehen die Nachkommen des Erblassers und sein Ehepartner , in der zweiten Erblinie die Eltern und deren Nachkommen. In der dritten Erblinie erben schließlich die Großeltern und deren Nachkommen die Urgroßeltern.
Die testamentarische Erbfolge hingegen basiert auf der Existenz eines Testaments als Ausdruck des letzten Willens des Erblassers bezüglich der Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod. Der Erblasser hat keine absolute und uneingeschränkte Freiheit bei der Verfügung über sein Vermögen, da es das Institut der notwendigen Erbschaft gibt, das die nächsten Angehörigen des Erblassers schützt. Damit ein Testament gültig ist, muss es in der gesetzlich vorgeschriebenen Form erstellt werden. Das Erbrecht schreibt dabei bis zu neun verschiedene Testamentsformen vor, die einer Person zur Verfügung stehen. Unsere Anwaltskanzlei für Erbrecht bietet rechtliche Unterstützung bei der Erstellung eines Testaments , indem wir Mandanten auf die einzuhaltenden Verfahrensanforderungen hinweisen und sie bei der rechtlichen Formulierung des letzten Willens unterstützen.
Das Verfahren zur Klärung des Nachlasses einer Person wird als Nachlassverfahren bezeichnet . Das Nachlassverfahren wird in der Regel von Amts wegen vom Gericht eingeleitet, nachdem der Standesbeamte die Sterbeurkunde des Erblassers vorgelegt hat. Ist dies nicht der Fall, ist ein Antrag auf Eröffnung des Nachlassverfahrens erforderlich, bei dem unsere Anwaltskanzlei für Erbrecht rechtliche Unterstützung leisten kann. In der Praxis übertragen Gerichte die Durchführung des Nachlassverfahrens Notaren , sodass alle rechtlich relevanten Maßnahmen in den Anhörungen im Notariat getroffen werden.
Zusammenfassend können Sie in unserer Kanzlei für Erbrecht folgende Leistungen im Bereich des Erbrechts in Anspruch nehmen:
Einleitung eines Nachlassverfahrens
Vertretung der Parteien im Nachlassverfahren
Eintragung von unbeweglichem Vermögen nach Durchführung des Nachlassverfahrens
Testamentserstellung
Testamentsvollstreckung
Gestaltung von Lifetime-Wartungsverträgen
Aufsetzen eines Vertrages über die Vermögensaufteilung zu Lebzeiten
Gestaltung des Erbteilsübertragungsvertrages
Rechtsstreitigkeiten im Rahmen eines Nachlassverfahrens
Alle anderen Segmente des Erbrechts
Telefon
Adresse