Familienrecht

Die Anwaltskanzlei „Ivana R. Ječmenica“ vertritt Mandanten im Bereich des Familienrechts. Das Familienrecht ist eine lebenslange Rechtsangelegenheit, die ein breites Spektrum an Beziehungen innerhalb der Familie betrifft. Die aktuellsten Themen in diesem Bereich, die viele unserer Mitbürger betreffen, sind: Scheidungen, Unterhalt, Vormundschaft, das Recht auf Leben (habitatio) und häusliche Gewalt .

Die Scheidung ist in unserem Land die häufigste Rechtsgrundlage für die Beendigung einer Ehe . Neben der Scheidung kann eine Ehe auch durch Nichtigerklärung (bei anfechtbaren Ehen) oder durch den Tod eines Ehepartners enden. Es gibt zwei Arten der Scheidung: die Scheidung durch Klage und die Scheidung durch Vereinbarung . Das Verfahren einer einvernehmlichen Scheidung ist viel einfacher und schneller, erfordert jedoch als Voraussetzung das Vorhandensein einer Vereinbarung zwischen den Ehepartnern bezüglich der Ausübung der elterlichen Rechte, der Zahlung von Unterhalt (Alimenten) und der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens . Und zwar müssen sich die Ehepartner über Folgendes einigen: 1) wem von ihnen die Kinder zum Zwecke der unabhängigen Ausübung der elterlichen Rechte anvertraut werden ; 2) welchen Betrag der andere Elternteil als Unterhalt (Alimente) zahlen wird ; 3) wie der andere Elternteil das Kind sehen wird ; 4) wie sie das gemeinsame Vermögen aufteilen werden, sofern sie während des gemeinsamen Lebens etwas erworben haben.

Wenn sich die Ehegatten in den oben genannten Punkten nicht einigen können, bleibt nur die Möglichkeit einer Scheidung durch Klage . Dieses Verfahren ist komplizierter, zeitaufwändiger und stressiger, da das Gericht entscheiden muss, welchem Elternteil das Sorgerecht für die Kinder anvertraut wird und wie viel Unterhalt der andere Elternteil, der sich nicht um die Kinder kümmert, zahlen muss. In der Regel umfasst der Scheidungsprozess durch Klage die Mediation als separate Phase. Ziel der Mediation ist es, den Ehegatten eine weitere Chance zu geben , sich zu versöhnen und die Scheidung aufzugeben. sogenannte Versöhnung , und wenn das nicht möglich ist, dann zumindest eine Vereinbarung über Vormundschaft, Unterhalt und Vermögensaufteilung zu treffensogenannte Siedlung . Einer unserer meistgelesenen Blogs im Bereich Familienrecht unserer Kanzlei widmet sich dem Thema Scheidung.

Das Institut für Rechtsbeistand ist eines der wichtigsten Institute des Familienrechts mit einem sehr breiten Anwendungsbereich. Dieses Institut steht am häufigsten im Zusammenhang mit der Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern , wo es insbesondere bei einer Scheidung relevant wird. Das Recht auf Unterhalt durch die Eltern ist eines der wichtigsten Rechte jedes Kindes , und daher sind die Gerichte verpflichtet, im Scheidungsurteil über den Kindesunterhalt zu entscheiden. In der Praxis läuft dies darauf hinaus, dass der Elternteil, dessen Kind nicht das Sorgerecht hat, verpflichtet ist , zum Unterhalt des Kindes beizutragen , wobei die Höhe des Unterhalts festgesetzt oder als Prozentsatz des monatlichen Einkommens der Eltern ausgedrückt werden kann. Neben minderjährigen Kindern können unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen auch erwachsene Kinder, Ehepartner oder Lebenspartner, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister, Großeltern und die Mutter des Kindes Unterhaltsgläubiger sein. Wir haben diese Frage in einem unserer Blogs aus dem Bereich der Anwaltskanzlei für Familienrecht – zum Thema Rechtsbeistand – ausführlich erläutert.

Das Familienrecht hat in Erfüllung seiner Hauptaufgabe, die Interessen minderjähriger Kinder zu schützen, ein sozial motiviertes Rechtsinstitut hervorgebracht – das Wohnrecht (habitatio) . Das Wohnrecht (habitatio) bezeichnet das Recht des Kindes und des Elternteils, dem das Kind anvertraut ist, das elterliche Recht , in einer Wohnung zu leben, die dem anderen Elternteil gehört, unabhängig auszuüben, sofern sie nicht selbst Eigentumsrechte an der bewohnbaren Wohnung haben. Die ratio legis dieses familienrechtlichen Instituts besteht darin, eines der wichtigsten Bedürfnisse des Kindes zu befriedigen – ein Dach über dem Kopf zu haben . Das Wohnrecht (habitatio) ist zeitlich begrenzt und gilt längstens bis zur Volljährigkeit des Kindes .

Zusammenfassend können Sie in unserer Anwaltskanzlei für Familienrecht ein breites Spektrum an Rechtsdienstleistungen im Bereich des Familienrechts in Anspruch nehmen, und zwar:

  • Einreichung einer Scheidungsklage

  • Ausarbeitung eines Vorschlags für eine einvernehmliche Scheidung (sofern eine Einigung über die Kinder und die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens besteht)

  • Einreichung einer Klage auf gesetzlichen Unterhalt eines Kindes durch einen Elternteil, der die elterlichen Rechte nicht ausübt

  • Einreichung einer Klage auf Unterhalt eines ehemaligen Ehepartners

  • Einreichung von Klagen zur Durchsetzung des Aufenthaltsrechts (habitatio)

  • Entzug der elterlichen Rechte

  • Feststellung und Anfechtung der Vaterschaft und Mutterschaft

  • Einreichen einer Klage auf eheliches Vermögen (während der Ehe erworbenes Eigentum)

  • Vertretung in Verfahren zum Schutz vor häuslicher Gewalt

  • Annahme

  • Entzug der Geschäftsfähigkeit und Unterstellung unter Vormundschaft