Handelsrecht

Die Anwaltskanzlei „Ječmenica R. Ivan“ bietet das breiteste Spektrum an Rechtsdienstleistungen im Bereich des Handelsrechts . Der Gründer der Kanzlei, Rechtsanwalt Ivan Ječmenica, zeigt großes Interesse an der theoretischen und praktischen Betrachtung aller rechtlich relevanten Fragen in diesem Bereich, und deshalb trägt diese Kanzlei stolz den Beinamen Anwaltskanzlei für Handelsrecht .

Das Handelsrecht in unserem Land wird durch die Verabschiedung mehrerer Gesetze geregelt, von denen das Gesetz über Handelsgesellschaften den zentralen Platz einnimmt. Dieses Gesetz regelt die Formen der Ausübung wirtschaftlicher Aktivitäten, die Funktionsweise und Entscheidungsfindung innerhalb von Handelsgesellschaften und schließlich die Art ihrer Beendigung. Das Gesetz über Handelsgesellschaften sieht vor, dass Geschäftsaktivitäten in Serbien in Form von Unternehmern oder in Form von Handelsgesellschaften ausgeübt werden können. Unter Handelsgesellschaften unterscheiden wir einerseits Personengesellschaften wie Personengesellschaften und Kommanditgesellschaften und andererseits Kapitalgesellschaften wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften.

Die Gründung einer Gesellschaft ist ein sehr komplexer Prozess, bei dem zahlreiche Entscheidungen getroffen werden müssen, damit die Gesellschaft alle notwendigen Eigenschaften für gute Geschäftsergebnisse hat. Insbesondere müssen die Gesellschaftsform , der Firmenname , die Tätigkeit der Gesellschaft, die Höhe des Stammkapitals , die Art der Geschäftsführung und Entscheidungsfindung – die Gesellschaftsorgane usw. gewählt werden. Unsere Rechtsanwaltskanzlei für Handelsrecht kann Ihnen zu Beginn durch beratende Rechtshilfe und später auch durch die Ausarbeitung konkreter Rechtsakte dabei helfen, Ihre Geschäftsideen in die Tat umzusetzen, indem wir genau die Rechtslösungen wählen, die mit Ihrem Geschäft vereinbar sind.

Da die Gründung von Handelsgesellschaften vor dem Handelsregisteramt erfolgt, ein sehr komplexes Verfahren ist und gute Kenntnisse der entsprechenden rechtlichen Abläufe erfordert, bietet unsere Rechtsanwaltskanzlei für Wirtschaftsrecht umfassende Rechtshilfe bei der Gründung und Liquidation von Handelsgesellschaften . Voraussetzung für die Gründung und Registrierung einer Gesellschaft zur Ausübung einer Wirtschaftstätigkeit ist der Gründungsakt . Der Gründungsakt hat die Form eines Vertrags über die Gründung einer Handelsgesellschaft , wenn es zwei oder mehr Gründer gibt, oder die Form eines Beschlusses über die Gründung einer Handelsgesellschaft , wenn es nur einen Gründer gibt. Der Gründungsakt muss schriftlich abgefasst werden und die Unterschriften der Gründer müssen notariell beglaubigt werden.

Unternehmen sind dynamische Unternehmensgründungen . Daher ist es möglich, aus dem Unternehmen auszutreten oder ihm beizutreten, wodurch sich ihre zahlenmäßige oder personelle Struktur ändert. Der Beitritt zum Unternehmen erfolgt durch die Übertragung von Anteilen oder Aktien . Je nach Unternehmensform ist diese Übertragung rechtlich mehr oder weniger eingeschränkt. Bei Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung haben die Partner oder Mitglieder des Unternehmens ein Vorkaufsrecht . Bei einer Aktiengesellschaft hingegen können Anteile frei an Dritte übertragen werden , sofern in der Satzung des Unternehmens keine Beschränkungen festgelegt sind. Die Übertragung von Anteilen kann gegen oder ohne Entschädigung erfolgen und wird durch den Abschluss eines Vertrags über die Übertragung von Anteilen realisiert. Dieser Vertrag wird schriftlich abgeschlossen, wobei die Unterschriften der Vertragsparteien von einem Notar beglaubigt werden müssen .

Da unsere Kanzlei für Wirtschaftsrecht neben der Rechtsberatung im Bereich des klassischen Wirtschaftsrechts auch Affinitäten zum Arbeitsrecht aufweist, sind wir ein seriöser Partner , der alle Bereiche Ihres Unternehmens abdecken kann.

Und schließlich, um es zusammenzufassen, können Sie in unserer Kanzlei für Wirtschaftsrecht folgende Rechtsdienstleistungen in Anspruch nehmen:

  • Gründung aller Arten von Unternehmen (DOO, AD, OD, KD)

  • Gestaltung von Verträgen/Gründungsbeschlüssen

  • Ausarbeitung der Satzung von Handelsgesellschaften

  • Vertretung in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten

  • Suche nach einem Buchhalter für Buchhaltungsdienste

  • Stellung eines Antrags auf Insolvenzeröffnung, Vertretung im Insolvenzverfahren, Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren

  • Durchführung des Liquidationsverfahrens von Unternehmen

  • Gestaltung aller Arten von Verträgen in der Wirtschaft