SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Die Anwaltskanzlei Ječmenica beschäftigt sich intensiv mit dem Schutz personenbezogener Daten. Unsere Anwälte haben eine Fachausbildung absolviert und Seminare in diesem Bereich besucht. Dieser Bereich steckt in unserem Land noch in den Kinderschuhen, und seine Aktualität wird vor allem durch die Verabschiedung der EU-Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten, besser bekannt als DSGVO , bestimmt. In unserem Land wurde das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten („Amtsblatt der RS, Nr. 87/2018“) geändert, das die wichtigste Rechtsquelle in diesem Bereich darstellt, während seine rechtlichen Lösungen von der DSGVO inspiriert sind.
Dieser Gesetzgebungstrend zwingt inländische juristische Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten, dazu, die Verarbeitung dieser Daten mit den Anforderungen des Gesetzgebers in Einklang zu bringen und so hohe Geldstrafen zu vermeiden . Dementsprechend ist der Schutz personenbezogener Daten ein sehr wichtiges Thema für moderne Unternehmen.
Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine natürliche Person beziehen und durch die deren Identität bestimmt wird oder bestimmt werden kann , wie etwa: Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Sozialversicherungsnummer, Telefonnummer, IP-Adresse, körperliche Merkmale, physiologische Eigenschaften, kulturelle Identität usw. Andererseits betrachten wir unter „Verarbeitung personenbezogener Daten“ jeden Vorgang oder jede Vorgangsreihe , unabhängig davon, ob sie automatisiert sind oder nicht, wie etwa: Erhebung, Aufzeichnung, Strukturierung, Speicherung, Änderung, Einsichtnahme, Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder Bereitstellung auf andere Weise, Einschränkung, Löschung usw.
Juristische Personen, die in ihrem Geschäftsbetrieb personenbezogene Daten von Einzelpersonen verarbeiten müssen, heißen Auftragsverarbeiter . Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten müssen die Auftragsverarbeiter die im Datenschutzgesetz verankerten Grundprinzipien einhalten, und zwar: das Prinzip der Rechtmäßigkeit, das Prinzip der Redlichkeit und Transparenz, das Prinzip der Beschränkung in Bezug auf den Verarbeitungszweck, das Prinzip der Datenminimierung, das Prinzip der Richtigkeit, das Prinzip der Speicherbegrenzung und das Prinzip der Integrität und Vertraulichkeit. Die Einhaltung dieser Prinzipien ist ein Lackmustest dafür, inwieweit jeder für die Verarbeitung Verantwortliche die Verarbeitung personenbezogener Daten mit dem Datenschutzgesetz in Einklang gebracht hat. Der Sinn dieser Prinzipien besteht darin, jedem Betreiber die Verpflichtung aufzuerlegen, Daten für einen bestimmten Zweck und in Übereinstimmung mit einer gültigen Rechtsgrundlage zu verarbeiten, wodurch sie nur die notwendigsten Daten verarbeiten können, während Einzelpersonen das Recht haben, über die verarbeiteten Daten informiert zu werden.
Das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten sieht mehrere mögliche Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen vor: a) Einwilligung – z. B. Ausfüllen des Newsletters zum Versenden von Werbematerial; b) Erfüllung des Vertrags mit der Person, auf die sich die Daten beziehen – z. B. Hinterlassen von Daten zum Tätigen eines Einkaufs in einem Online-Shop; c) Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Betreibers – z. B. ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem russischen Datenschutzbeauftragten die Daten zum Einkommen der Arbeitnehmer zum Zwecke der Zahlung von Steuern und Abgaben mitzuteilen; d) Schutz lebenswichtiger Interessen der Personen, auf die sich die Daten beziehen – z. B. erhebt das Krankenhaus Daten über einen Patienten in Lebensgefahr; e) die Verarbeitung ist zur Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse erforderlich; f) überwiegende (berechtigte) Interessen des Betreibers – z. B. Erhebung von Daten zur Ermittlung der Gewohnheiten seiner Kunden.
Unsere Anwaltskanzlei bietet juristischen Personen umfassende Dienstleistungen im Bereich des Rechtsschutzes personenbezogener Daten:
- Analyse aller bestehenden Verarbeitungen personenbezogener Daten und Rechtsberatung zur Einhaltung der Gesetze
- Erstellung der Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzerklärung)
- Erstellung von Aufzeichnungen aller Art über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunden usw.)
- Ausarbeitung angemessener Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten
- Erstellung der Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten
- Entwicklung eines Antwortmodells auf Anfragen von Einzelpersonen im Zusammenhang mit der Ausübung des Rechts auf Zugriff, Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten
- Erstellung aller weiteren internen Akte beim Arbeitgeber
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