Das Erbrecht in Serbien ist im Erbgesetz geregelt, das die zentrale materielle Rechtsquelle des serbischen Erbrechts darstellt.
Nach diesem Gesetz gibt es zwei rechtliche Grundlagen, auf denen die Erbfolge beruhen kann. Die erste Grundlage ist das Gesetz selbst, weshalb von der gesetzlichen Erbfolge gesprochen wird. Die zweite Grundlage ist das Testament, sodass in diesem Fall von der testamentarischen Erbfolge die Rede ist.
Die gesetzliche Erbfolge findet Anwendung, wenn der Erblasser vor seinem Tod weder ein Testament noch einen Vertrag über lebenslangen Unterhalt errichtet hat oder wenn er durch Testament oder einen solchen Vertrag nicht über den gesamten Nachlass verfügt hat. Das Erbgesetz unterscheidet vier Erbordnungen, zwischen denen das Prinzip der Ausschließlichkeit gilt. Dies bedeutet, dass Angehörige einer höheren Erbordnung den gesamten Nachlass erben, während Angehörige einer niedrigeren Erbordnung von der Erbfolge ausgeschlossen sind.
Zur ersten Erbordnung gehören die Nachkommen des Erblassers. Die zweite Erbordnung umfasst die Eltern des Erblassers sowie deren Nachkommen. Zur dritten Erbordnung zählen die Großeltern und deren Nachkommen, während die vierte Erbordnung die Urgroßeltern umfasst.
Die testamentarische Erbfolge hingegen beruht auf dem Vorhandensein eines Testaments als Ausdruck des letzten Willens des Erblassers hinsichtlich der Verteilung seines Vermögens nach dem Tod. Die Testierfreiheit ist jedoch nicht absolut, da das Institut des Pflichtteils die nächsten Angehörigen des Erblassers schützt. Damit ein Testament wirksam ist, muss es in einer gesetzlich vorgeschriebenen Form errichtet werden. Das serbische Erbgesetz sieht dabei insgesamt neun verschiedene Testamentsformen vor.
Das Verfahren zur Feststellung und Aufteilung des Nachlasses wird als Nachlassverfahren bezeichnet. Dieses wird in der Regel von Amts wegen durch das zuständige Gericht eingeleitet, nachdem der Standesbeamte dem Gericht einen Auszug aus dem Sterberegister des Erblassers übermittelt hat. Erfolgt dies nicht, muss ein Antrag auf Einleitung des Nachlassverfahrens gestellt werden. In der Praxis übertragen die Gerichte die Durchführung des Nachlassverfahrens regelmäßig den Notaren, sodass alle rechtlich relevanten Handlungen im Rahmen notarieller Anhörungen erfolgen.
Die Rolle des Anwalts bei der Klärung erbrechtlicher Fragen ist von erheblicher Bedeutung. Zu Beginn verschafft der Anwalt dem Mandanten durch eine fundierte rechtliche Analyse einen umfassenden Überblick über seine rechtliche Situation. Der Mandant wird über seine Rechte im Zusammenhang mit dem Nachlass sowie über die zweckmäßigsten rechtlichen Mittel zu deren Durchsetzung informiert. In einem weiteren Schritt ergreift der Anwalt konkrete rechtliche Maßnahmen zum Schutz der Interessen des Mandanten. Dazu zählen insbesondere die Einreichung eines Antrags auf Einleitung des Nachlassverfahrens, die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, die Feststellung des Nachlassumfangs sowie die Vertretung des Mandanten in Anhörungen und sonstigen Verfahren.
Für weitere Informationen zum Erbrecht in Serbien empfiehlt es sich, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.


