Es ist eine notorische Tatsache, dass aus den Gebieten des ehemaligen Jugoslawiens fast ein ganzes Jahrhundert lang Angehörige des serbischen Volkes ausgewandert sind. Diese Auswanderungstrends waren insbesondere während und unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg sowie während der Kriege der 1990er Jahre des vergangenen Jahrhunderts ausgeprägt, was zur Folge hat, dass eine große Zahl von Serben außerhalb des Heimatlandes lebt.
Bei einem Teil dieser unserer Landsleute, obwohl sie der dritten oder vierten Generation von Serben angehören, die in den wohlhabendsten Ländern wie Deutschland, den USA, Kanada, Australien, der Schweiz und anderen geboren wurden, glimmt weiterhin die Liebe zum Land ihrer Väter und Großväter. Das Gesetz über die Staatsbürgerschaft der Republik Serbien erkennt diese Kategorie von Anwärtern auf die serbische Staatsbürgerschaft an und ermöglicht ihnen, unter günstigeren Bedingungen die serbische Staatsbürgerschaft zu erwerben.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ERWERB DER STAATSBÜRGERSCHAFT SERBIEN AUFGRUND DER ABSTAMMUNG
Als erste und wichtigste Voraussetzung dafür, dass ein Ausländer aus diesem Grund in die serbische Staatsbürgerschaft aufgenommen wird, gilt die serbische Abstammung. Die Zugehörigkeit zum serbischen Volk setzt voraus, dass die Vorfahren des Ausländers (Vater oder Mutter; Großvater oder Großmutter; Urgroßvater oder Urgroßmutter) Serben waren. Im Verfahren des Nachweises werden persönliche Dokumente der Vorfahren in serbischer Sprache mit möglichst vielen Angaben, die es ermöglichen würden, den Vorfahren dem serbischen nationalen Korpus zuzuordnen – z. B. serbischer Vor- und Familienname, Erklärung als Angehöriger des serbischen Volkes/der serbischen orthodoxen Kirche – von großer Hilfe sein.
Es ist erforderlich, dass die serbische Abstammung bei irgendeinem der Vorfahren des Ausländers in gerader absteigender Linie festgestellt wird – z. B. Vater/Mutter; Großvater/Großmutter. Schließlich muss die verwandtschaftliche Beziehung zwischen dem Vorfahren serbischer nationaler Zugehörigkeit und dem Ausländer selbst, der den Antrag auf die serbische Staatsbürgerschaft stellt, nachgewiesen werden.
Das Recht, auf dieser Grundlage die serbische Staatsbürgerschaft zu erwerben, hat ein Ausländer, der keinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Republik Serbien hat. Diese Voraussetzung ist in der Regel nicht schwer zu erfüllen, da es sich bei den Antragstellern meist um ausländische Staatsangehörige handelt, deren Großväter oder Väter aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens zugezogen sind. Die Nachkommen, nun Antragsteller auf die serbische Staatsbürgerschaft, werden so tausende Kilometer entfernt vom Vaterland geboren, in dem sie niemals gelebt haben.
Es besteht eine Voraussetzung hinsichtlich des Alters des Antragstellers auf Erwerb der serbischen Staatsbürgerschaft auf dieser Grundlage. Das Recht auf Erwerb der serbischen Staatsbürgerschaft auf dieser Grundlage hat eine Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ebenso ist erforderlich, dass die Person nicht geschäftsunfähig ist.
Schließlich ist es erforderlich, dass der Antragsteller eine Erklärung abgibt, dass er die Republik Serbien als seinen Staat betrachtet. Diese Erklärung kann der Ausländer persönlich oder ein Rechtsanwalt im Namen des Ausländers auf Grundlage einer anwaltlichen Vollmacht abgeben.
Der Ausländer ist befugt, im Falle der Stellung eines Antrags auf Erlangung der serbischen Staatsbürgerschaft aufgrund der Abstammung seine ausländische Staatsbürgerschaft beizubehalten. Es wird also nicht die Entlassung aus der ausländischen Staatsbürgerschaft als Voraussetzung für den Erwerb der serbischen Staatsbürgerschaft verlangt. Dies ist eine wesentliche Vergünstigung für Angehörige der serbischen Diaspora, da sie nicht auf die Staatsbürgerschaft der Staaten verzichten müssen, in denen sie geboren wurden und leben, sondern es wird der gleichzeitige Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften ermöglicht.
VERFAHREN ZUM ERWERB DER STAATSBÜRGERSCHAFT SERBIEN AUFGRUND DER ABSTAMMUNG
Über den Antrag auf Erwerb der serbischen Staatsbürgerschaft entscheidet das Ministerium für innere Angelegenheiten der Republik Serbien. Der Ausländer kann den Antrag persönlich oder über einen Bevollmächtigten stellen. In der Regel treten als Bevollmächtigte Rechtsanwälte auf, die von Ausländern mittels einer im Ausland beglaubigten und ordnungsgemäß für die Verwendung in Serbien legalisierten anwaltlichen Vollmacht bevollmächtigt werden.
Der Antrag auf Erwerb der serbischen Staatsbürgerschaft kann auch für die Kinder eines Ausländers, der dem serbischen Volk angehört, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gestellt werden. In ihrem Namen stellt der Elternteil, Antragsteller auf Erwerb der serbischen Staatsbürgerschaft, den Antrag, wobei auch die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich ist. Ist das Kind älter als 14 Jahre, ist auch die Zustimmung des Kindes erforderlich.
Das Verfahren nach Anträgen auf Erwerb der Staatsbürgerschaft ist dringlich. Sofern sämtliche erforderlichen Unterlagen eingereicht werden, kann das Verfahren innerhalb von 4–6 Monaten abgeschlossen werden.
Mit dem Erwerb der serbischen Staatsbürgerschaft wird die Person in das Geburtenregister eingetragen, in dem die Staatsangehörigen der Republik Serbien geführt werden. Serbische Staatsangehörige, die nicht im Hoheitsgebiet der Republik Serbien geboren wurden und dort weder Wohnsitz noch Aufenthalt haben, werden in das Geburtenregister der Belgrader Gemeinde „Stari Grad“ eingetragen.
Für weitere Auskünfte zu dieser, sowie zu anderen Fragen aus dem Bereich des Ausländerrechts empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.


