ANSPRÜCHE GEGEN BANKEN
Die Anwaltskanzlei „Ječmenica R. Ivan“ vertritt Mandanten in Gerichtsverfahren gegen Banken. Es ist bekannt, dass die Geschäftspraxis der Banken in den letzten Jahren mit zahlreichen Rechtsverstößen behaftet war, darunter insbesondere die Erhebung von Kosten für die Bearbeitung von Kreditanträgen und Wechselkursdifferenzen.
Da es allgemein bekannt ist, dass Geschäftsbanken in den vergangenen 15 Jahren bei der Berechnung von Kreditbearbeitungskosten ihren Kunden nicht mitgeteilt haben, woraus sich diese Kosten zusammensetzen, sind die Bestimmungen des Kreditvertrags, die die Zahlung dieser Kosten vorsahen, null und nichtig . Der Oberste Kassationsgerichtshof war daher der Ansicht, dass die Banken rechtswidrig gehandelt haben, als sie Kreditbearbeitungskosten in der beschriebenen Weise berechneten. Kunden haben daher das Recht, Klage gegen Banken einzureichen und die Rückzahlung des von ihnen als Kreditbearbeitungskosten gezahlten Betrags zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt der Zahlung der Kreditbearbeitungskosten zu verlangen.
Darüber hinaus haben die Banken bei Wohnungsbaudarlehensverträgen die Kosten für die Kreditversicherungsprovision der Nationalen Kreditversicherungsgesellschaft (im Folgenden: NKOSK ) an den Kreditnehmer, also den Bankkunden, weitergegeben. Dieses Verhalten der Banken ist illegal, da die Kreditversicherung bei der NKOSK in Wirklichkeit eine Bankversicherung ist, mit der sie ihre Kreditposition im Falle einer Insolvenz des Kunden absichert. Der Bankkunde hat daher keinen Nutzen aus dieser Versicherung und ist verpflichtet, diese bei der Kreditgenehmigung zu zahlen.
Auf der anderen Seite, sogenannte Wechselkursdifferenzen beziehen sich auf die illegalen Bestimmungen des Kreditvertrags, wonach die Banken den Kreditnehmern Fremdwährungskredite zum Ankaufskurs der Bank (der stets niedriger ist) gewährten und gleichzeitig von den Kreditnehmern eine Ratenzahlung zum Verkaufskurs (der stets höher ist) verlangten. Auf diese Weise bereicherten sich die Banken ungerechtfertigt und brachten gleichzeitig den Kreditnehmer in eine ungleiche Lage. Daher haben Kunden das Recht, Klagen gegen die Banken einzureichen, die sie fordern die sogenannte Wechselkursdifferenz zurückzuerstatten zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt der Zahlung jeder einzelnen Darlehensrate.
Im Rahmen unserer Kanzlei für Bankenklagen können Mandanten folgende Rechtsdienstleistungen in Anspruch nehmen:
- Klagen gegen Banken wegen der Erhebung von Kreditbearbeitungskosten
- Einreichung von Klagen gegen Banken wegen der Erhebung von Provisionen für Kreditversicherungen bei NKOSK
- Klagen gegen Banken wegen sogenannter Wechselkursdifferenzen
- Einreichen von Klagen gegen Banken zur Einziehung von Kreditüberwachungskosten
- Vertretung von Mandanten in allen Gerichtsverfahren gegen Banken
Weitere Informationen finden Sie in unserem Blog zur Rechtswidrigkeit der Erhebung von Kreditbearbeitungskosten im Lichte der Position des Obersten Kassationsgerichts zu dieser Frage sowie in unserem Blog zur Rechtswidrigkeit der Erhebung von Provisionen für Kreditversicherungen bei NKOSK im Lichte der Urteile des Obersten Gerichtshofs in Belgrad.
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