VERTRÄGE
Die Rechtsanwaltskanzlei „Ječmenica R. Ivan“ befasst sich mit der Vertretung von Mandanten im Bereich des Vertragsrechts . Da es sich hierbei um ein sehr dynamisches Rechtsgebiet handelt, versuchen wir, mit allen Änderungen Schritt zu halten, um unseren Mandanten die bestmögliche Rechtsberatung zu bieten. Die Dynamik der Entwicklung des Vertragsrechts geht in Richtung zunehmender Rechtssicherheit , wobei die beratende und praktische Rolle der Rechtsanwälte von entscheidender Bedeutung ist. In Anbetracht der Tatsache, dass der Abschluss eines jeden Vertrags ein großes Risiko birgt und dies im Bereich von Immobilientransaktionen und Wirtschaftsverträgen besonders ausgeprägt ist, wendet unsere Rechtsanwaltskanzlei für Verträge einen umfassenden analytischen Ansatz an , um die potenziellen Risiken und Fallstricke, die solche Geschäftsbeziehungen mit sich bringen, vollständig auszuschließen.
Die Rechtsmaterie des Vertragsrechts wird durch eine Vielzahl von Rechtsquellen geregelt, deren wichtigste das Schuldrecht ist. Der Vertrag ist die wichtigste Quelle von Schuldverhältnissen und stellt die Willensbekundung mindestens zweier Vertragsparteien dar, die Rechtswirkungen erzeugt. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn sich die Vertragsparteien über die wesentlichen Vertragsbestandteile geeinigt haben . Die wesentlichen Bestandteile unterscheiden sich von Vertrag zu Vertrag – z. B. sind dies beim Kaufvertrag: die Sache und der Preis, beim Mietvertrag: die Sache und die Miete.
Da jedem Vertragsabschluss eine Verhandlungsphase vorausgeht, wenden Sie sich am besten schon jetzt an unsere Vertragsrechtskanzlei, um rechtlichen Beistand zu erhalten. Wir können Sie auf alle potenziellen Risiken der von Ihnen geplanten Rechtsarbeit hinweisen. Dies gilt insbesondere für Verhandlungen zum Abschluss eines Immobilienkaufvertrags . Der Kauf einer Immobilie erfordert nämlich als wichtige Voraussetzung eine umfassende Überprüfung der rechtlichen Dokumente, die sich auf die betreffende Immobilie beziehen. Dabei ist zu prüfen , ob die Immobilie im zuständigen Liegenschaftskataster auf den potenziellen Verkäufer eingetragen ist und ob auf ihr eine Belastung (Hypothek, Dienstbarkeit usw.) lastet, die die Rechte des neuen Käufers einschränkt.
Hinsichtlich der Form des Vertragsabschlusses gilt grundsätzlich das Konsensprinzip, d. h. ein Vertrag kann mit mündlicher Einigung der beiden Vertragsparteien über seine wesentlichen Bestandteile zustande kommen. Von dieser Regel gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen, sodass die wichtigsten Verträge nach wie vor schriftlich abgeschlossen werden müssen und häufig eine notarielle Beurkundung erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für Verträge über den Verkauf von Immobilien, die schriftlich abgeschlossen und von einem zuständigen Notar beurkundet werden. Unsere Kanzlei für Verträge bietet Mandanten kontinuierliche und umfassende Rechtsberatung , angefangen bei der Beschaffung der Unterlagen und der Ausarbeitung der Verträge (ggf. Vorverträge) bis hin zur Koordinierung aller Aktivitäten und der Vereinbarung von Terminen zur Beurkundung der Verträge mit dem zuständigen Notar. Über das Verfahren zum Abschluss eines Immobilienkaufvertrags haben wir bereits in unserem Immobilienblog geschrieben.
Im Vertragsrecht gilt der Grundsatz, dass der Vertrag das Recht der Parteien ist – lat. pacta sund servanda. Daraus folgt, dass die Vertragsparteien verpflichtet sind, alle Verpflichtungen zu erfüllen, zu denen sie sich bei Vertragsabschluss verpflichtet haben. Dieser Rechtsgrundsatz schützt die Rechtssicherheit und bringt ein Element der Vorhersehbarkeit in die gegenseitigen Vertragsbeziehungen. Es gibt jedoch auch Verträge, die so rechtswidrig, d. h. geringfügig sind, dass die Rechtsordnung ihnen keinen Schutz bieten kann. Wir sprechen nämlich von nichtigen und anfechtbaren Verträgen . Nichtige Verträge sind Verträge, die gegen zwingende Vorschriften, die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen. Anfechtbare Verträge sind hingegen Verträge, die von Personen mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit (z. B. Minderjährigen) unter dem Einfluss mangelnden Willens (Missverständnissen, Betrug und Drohungen) geschlossen werden, sowie Verträge, bei denen einer der Vertragsparteien ein übermäßiger Schaden entsteht.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass unsere Vertragsrechtskanzlei in diesem Bereich ein breites Spektrum an Rechtsdienstleistungen anbietet, nämlich:
Vereinbarung über den Kauf und Verkauf von Immobilien
Schenkungsvertrag
Mietvertrag
Darlehensvertrag
Leasingvertrag
Servicevertrag
Arbeitsvertrag
Maklervertrag
Lebenslanger Supportvertrag
Vereinbarung über die Vermögensaufteilung zu Lebzeiten
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